Wenn wir über das kulturelle, islamische Erbe sprechen, dann stellt sich auch die Frage, ob und inwieweit der Koran selbst dazugehört. Doch zuvor muss hier noch einmal deutlich gemacht werden, was damit gemeint ist, wenn hier und in der Folge vom kulturellen Erbe der Muslime bzw. vom islamischen Erbe die Rede ist.

Im deutschsprachigen Raum ist die explizite Unterscheidung zwischen dem „islamisch“ und dem „muslimisch“ durchaus gängig, wonach Letzterem das von Muslimen erzeugte, kulturell-religiöse Gut zugeschrieben wird, oft mit dem Begriff „Tradition“ betitelt. „Islamisch“ ist hingegen alles, was mit dem Koran bzw. dem Islam im eigentlichen Sinne verknüpft ist. Beispiele hierfür sind Werke von Autoren wie Edip Yüksel, Muammad Schaḥrūr oder `Aḥmad oḥby Manūr, die bestrebt sind, den „wahren“ Islam unter alleiniger Nutzung der göttlichen Offenbarung in Abgrenzung zur Tradition, also zum „muslimischen“ Erbe, zu präsentieren. 

Bei beiden handelt es sich jedoch gemäss der Definition, die im vorangegangenen Artikel formuliert wurde, um ein- und dasselbe. Ihr zufolge gehören zum islamischen Erbe alle geistigen und materiellen Errungenschaften, die im Namen des Islams hervorgebracht werden – unabhängig von der Autorenschaft und der religiösen Zugehörigkeit. In diesem Sinne ist es unerheblich, ob man vom kulturellen Erbe der Muslime oder vom islamischen Erbe spricht. „Islamisches“ und „Muslimisches“1 gehen ineinander auf. Der gemeinsame Nenner ist das rein menschliche Verständnis der göttlichen Offenbarung. Nicht die Unterscheidung zwischen Traditionellem und Koranischem ist somit von zentraler Bedeutung, sondern zwischen dem, was als menschliche Produktion gilt und göttlichen Ursprungs ist. Dies ist die zentrale Frage, um die es in diesem Artikel geht: Gehört der Koran ebenfalls zum kulturellen Erbe der Muslime gemäss Definition? Oder ist er göttlichen Ursprungs? Von welchen Faktoren ist eine Beantwortung dieser Frage abhängig?

Sie ist keineswegs trivial zu beantworten. Wenn man sich den koranischen Text zur Gemüte führt, lässt es sich schwer von der Hand weisen, dass an vielen Stellen auf konkrete gesellschaftliche, wirtschaftliche, politische oder auch zwischenmenschliche Gegebenheiten und Aktivitäten hingedeutet wird. Zu nennen sind hier zum Beispiel die Schlacht von Badr oder der Tag von unayn (vgl. 3:123 und 9:25). Beide Ereignisse sind Gegenstände der Geschichtswissenschaft und veränderten das islamische Erbe massgeblich. Darüber hinaus ist folgender Gedankengang erwähnenswert: man stelle sich vor, wie sich der Vater des Propheten Muammad (s) damals bei der Geburt seines Sohnes einen Namen für ihn überlegte. Statt Muammad hätte er beispielsweise auch Ṭāriq wählen können2. Natürlich konnte er sich zu diesem Zeitpunkt nicht im Entferntesten vorstellen, dass dieser Name eines Tages in den Köpfen der Menschen auf ewig eingraviert werden wird. Dann müsste es aber z.B. in 48:29 heissen: „Ṭāriq ist der Gesandte Gottes. (…)“. Das Beispiel soll verdeutlichen, dass auch der Name des Propheten (s) zum kulturellen Erbe der Muslime gehört und nicht genuin göttlich bzw. göttlich vorgesehen ist, selbst wenn er explizit im Koran vorkommt. Das bedeutet keineswegs, dass der göttliche Ursprung dieses Verses damit widerlegt ist. Vielmehr gilt es herauszufinden, worin die göttliche Weisheit in dieser Aussage gründet. Doch dazu gleich mehr.

Ein zweiter, wichtiger Punkt in der Beantwortung dieser Frage ist der Umstand, dass der Koran sich einer menschlichen Sprache – ein Produkt menschlicher Kognition, demnach auch per Definition „Erbe“ – bedient, die der Relativität ausgesetzt ist. Gleichzeitig ist bei Muslimen die Überzeugung vorherrschend, der Koran sei das absolute Wort Gottes. Wie passt dies zusammen? Wie kann dasselbe zugleich absolut und relativ sein? Was genau ist absolut? Der Wortlaut? Das ist ausgeschlossen. Ansonsten stünde der Vater Muammads (s) zum Zeitpunkt der Namensgebung unter direkter, göttlicher Leitung (Stichwort: Willensfreiheit). Die Bezeichnung von Badr und unayn muss dann unter ähnlicher göttlicher Führung erfolgt sein. Auch zeugen die verschiedenen Lesarten des Korans, die im Laufe der Geschichte entstanden sind, von der Relativität des exakten koranischen Wortlauts. Was ist dann absolut? Die Gebote? Die Verbote? Die Werte Gottes? Seine Gesetze? Der Inhalt des Korans? Der Sinn? Oder gehört die Rede von der Absolutheit von Gottes Worten genauso zum kulturellen Erbe der Muslime wie unayn oder Ṭāriq? Ist Absolutheit eine menschliche Errungenschaft? Solche Überlegungen zeugen davon, wie wichtig es ist, sich mit scheinbar einfachen Fragestellungen wie dieser in Bezug auf die Relevanz und Gültigkeit göttlicher Offenbarung auseinander zu setzen.

So sind zwei Antworten möglich:

  1. Der Koran mit seinen 604 Seiten, seine 6236 Versen und 114 Suren ist das literarische Werk von Muammad (s).
  2. Der Koran mit seinen 604 Seiten, seine 6236 Versen und 114 Suren ist eine Eingebung von Gott.

Bei der ersten Antwort ist der Koran Teil des kulturellen Erbes der Muslime. Muammad (s) war ein Mensch von vielen in der Geschichte – wenn auch ein sehr erfolgreicher, wie der amerikanische Schriftsteller Michael H. Hart bekundet – und hat durch sein Handeln, insbesondere durch die Schaffung des Korans, das islamische Erbe grundlegend geprägt.

Wenn die zweite Antwort wahr ist, muss der Koran über folgende Eigenschaften verfügen:

  1. Gott ist als eigenständiges, ewig existierendes Wesen und als Schöpfer der Welt unabhängig von jeder Art kulturellem Erbe. Er ist absolut. D.h. Er steht über Raum und Zeit. Gott ist über jeden Gefühlsdrang und über jede vermeintlich neue Erfahrung erhaben. Sein Wissen ist daher auch absolut, vollkommen, vollständig und umfasst jeden Lebensbereich des Menschen. Auf Ihn trifft das Charakteristikum der Relativität in keinster Weise zu. Daher schlägt sich in Seinem Buch Sein vollständiges Wissen nieder.
  2. Da Gott nicht bedürftig ist, Sich Selbst etwas beizubringen oder Sich Selbst rechtzuleiten – denn der Koran kam als Rechtleitung für die Menschen, während Gott Selbst der Allwissende ist –, besitzt das menschliche Verständnis des Korans das Charakteristikum der Relativität.
  3. Da menschliches Denkvermögen nicht ohne Sprache vonstattengeht, muss der Koran notwendigerweise in einer menschlichen Sprache gestaltet werden. Die sprachliche Gestaltung muss darüber hinaus die Eigenheit besitzen, nach der das absolute, göttliche Wissen und das relative, menschliche Verständnis des Inhalts in sich vereint werden. Dies wird als „Beständigkeit des Textes“ und „Beweglichkeit des Inhalts“ bezeichnet. Beständigkeit meint, dass die versweise Anordnung der Worte im Koran auf ewig fixiert bleibt (nicht der exakte Wortlaut!). Beweglichkeit meint, dass der Relativität des menschlichen Verständnisses über alle Zeiten und Orte hinweg Rechnung getragen wird. In diesem Fall kann man sagen, dass der Koran von Gott ist, da der Mensch nicht dazu imstande ist, ein ähnliches Werk mit diesen Eigenschaften zu hervorzubringen.

Welche Schlussfolgerungen können nun hieraus gezogen werden?

  1. Die Frage nach dem Bezug des Korans zum kulturellen Erbe der Muslime ist gleichbedeutend mit der Frage nach der Existenz eines unabhängigen und sich selbst offenbarenden Gottes. Es gibt niemanden auf der Welt, der sich nicht mindestens einmal bewusst oder unbewusst mit dem Gedanken an Gott beschäftigt hat. Dementsprechend verfügt jeder Mensch über einen individuellen Bezug zu Gott.
  2. Gottes Wissen ist absolut, vollständig und erstreckt sich über jeden Lebensbereich, während menschliches Wissen relativ und eingeschränkt ist. Zudem ist es von Gefühlen und Erfahrungen beeinflusst. Glaubt man an einen gütigen Gott, so teilt Er Sich ihm auf eine gütige Art und Weise mit. Glaubt man an einen strafenden Gott, verhält es sich analog. Die Werte, die auf Gott projiziert werden, werden auch auf Seine Offenbarung angewendet. Gott ist über jede Form menschlicher Unzulänglichkeit erhaben.
  3. Das relative Verständnis des Menschen gründet in seiner natürlichen Veranlagung, in seiner Sozialisation und in der Einwirkung äusserer Umwelteinflüsse. Hingegen steht Gottes Wissen als ein Absolutes über Zeit und Ort. Mit anderen Worten: Sich für Gott und für den Koran als göttliche Offenbarung zu entscheiden, heisst anzuerkennen, dass es zu jeder Zeit und an jedem Ort etwas Unerkanntes zu wissen geben kann.
  4. Was es für den Menschen zu wissen gibt, entscheidet sich im Einzelfall, je nach individueller Ausprägung des kulturellen Erbes. So unterschiedlich die Fragen sind, die dem Koran bzw. Gott gestellt werden, so unterschiedlich fallen die Antworten aus. Dass man von Gottes absolutem Wissen überzeugt ist, garantiert, dass es auf alles eine richtige Antwort geben muss.
  5. Dass es grundsätzlich eine richtige Antwort auf alles gibt, bedeutet jedoch nicht, dass man in der Lage sein wird, diese abschliessend zu finden. Der Mensch ist zeit seines Lebens geprägt von der Suche nach dem Richtigen, ohne es jemals vollständig erfassen zu können. Das ist das Prinzip des Monotheismus. Mit anderen Worten: Der Mensch hat keinen Anteil an irgendeiner Form von Absolutheit.
  6. Wenn es im Koran immer etwas Unerkanntes zu wissen gibt, dann gilt dies auch für Badr, unayn und Muammad – nicht in Bezug auf konkrete, historische Gegebenheiten, denn Gott ist kein Geschichtenerzähler. Er reproduziert das kulturelle Erbe nicht. Hier gilt der Grundsatz: Wenn sich jemand einem anderen mitteilt, geht es nicht darum, ihm das Verständnis der verwendeten Worte nahe zu legen. Es geht um eine konkrete Botschaft, die beim Gegenüber ankommen soll. Hierin gründet die Debatte um Sinn und Unsinn koranischer Aussagen und die Frage, wer den Sinn in welcher Weise festlegt. Dieser wird auf Grundlage einer vorangehenden, tiefgründigen Reflexion über metaphysische, erkenntnis- und bedeutungstheoretische Grundfragen nachgegangen werden. 

Vor diesem Hintergrund ist es für den Einzelnen massgeblich, wie man in der Frage nach dem Koran und dem kulturellen Erbe der Muslime zu Gott steht bzw. welche Grundannahmen das eigene Leben bestimmen. Daraus resultiert ein höchst individueller Umgang mit Inhalten aus dem Koran – ob als Gläubiger, als Islamwissenschaftler, als philosophischer Theologe, als Metaphysiker, ob als Ökonom, Arzt, Sprachwissenschaftler oder Richter, etc. Schnittmengen mit koranischen Inhalten gibt es in jedem Lebensbereich. Daher beschränkt sich die Frage nach dem kulturellen Erbe, insbesondere nach dem Koran, nicht nur auf Anhänger des islamischen Kulturkreises. Sie geht jeden Menschen etwas an.

Die Auseinandersetzung mit dem Koran ist gleich der Auseinandersetzung mit dem kulturellen Erbe und all seinen Erscheinungsformen selbst. Darum soll jeder für sich selbst ein Urteil darüber bilden, welchen Stellenwert der Koran seinem Inhalt nach in der Lebenswirklichkeit besitzt. Denn eins sei an dieser Stelle vorab erwähnt: Der Koran ist nicht nur eine mögliche Erkenntnisgrundlage neben anderen, wie z.B. Erfahrung oder Verstand, sondern auch ein fruchtbarer Boden, auf dem sich die Wissenschaften insgesamt stützen kann, auch wenn man heutzutage bezüglich des Stellenwerts der Religion meist anderer Meinung ist3

Fussnoten:

1 Eine Unterscheidung zwischen „muslimisch“ im Sinne von muslīmiyyun (مسليميّ) und „islamisch“ als islāmiyyun (إسلاميّ) gibt es im Arabischen nicht. Ersteres existiert nicht mal in den arabischen Wörterbüchern. Islāmiyyun entspricht im deutschen Sprachgebrauch dem sog. „Islamisten“.

2 Wir setzen hier mal berechtigterweise voraus, dass er bei der Namenswahl nicht unter göttlichem Einfluss stand und dass er natürlich auch die alleinige Befugnis dazu hatte.

3 Tetens, Holm: Der Naturalismus: Das metaphysische Vorurteil unserer Zeit? In: https://www.information-philosophie.de/?a=1&t=7251&n=2&y=4&c=107

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