Als Glaubensgemeinschaft setzen wir für die Vollmitgliedschaft das Bekenntnis zu folgenden gemeinsamen Glaubensinhalten und Werten voraus:

Wir glauben an einen einzigen Gott (Monotheismus). Diesen Glauben haben wir mit vielen Menschen in der Schweiz gemeinsam. Dies zeigt sich in der Präambel der Bundesverfassung, die mit den Worten «Im Namen Gottes des Allmächtigen!» beginnt. Auch die Nationalhymne spricht davon, Gott in der Natur und im Vaterland zu finden.

Neben der Offenbarung Gottes in seiner Schöpfung sind wir überzeugt, dass er sich der Menschheit auch in Textform offenbart hat. Wir erkennen die Lesung («Koran») auch als Offenbarung Gottes an. Diese ist für die Vereinsmitglieder der gemeinsame theologische Massstab. Wir begrüssen innere Meinungsvielfalt und verschiedene Interpretationen, die wir immer gemeinsam am Text der Lesung («Koran») messen und prüfen wollen.

In unserem Glaubensverständnis ist uns die Menschenwürde ein Anliegen, da laut der Lesung («Koran») Gott den Menschen Würde gegeben hat (17:70). Die Menschenwürde konkretisiert sich in den Menschenrechten, auf die sich die Menschheit (in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948) und die Schweiz (Art. 7-36 BV) geeinigt haben.

Die Lesung («Koran») verbietet Zwang in der Religion oder der Lebensordnung (2:256). Darum bekennen wir uns zur Selbstbestimmung des Individuums in Glaubensfragen. Niemand darf zu religiösen Handlungen oder Zugehörigkeiten gezwungen werden. Wir erkennen ausdrücklich auch das Recht an, Religionsgemeinschaften zu verlassen und keiner anzugehören. Wir enthalten uns des Urteils über betroffene Menschen, denn dieses steht nur Gott zu (6:114).

Zur Förderung des Zusammenlebens von Menschen verschiedener Weltanschauung sind wir zum interreligiösen (3:64) und interkulturellen (49:13) Dialog bereit. Vielfalt ist von Gott gewünscht (5:48).

Die Lesung («Koran») bezeichnet es als Eigenschaft der Gottergebenen, sich zu beraten (42:38). Darum bekennen wir uns zu demokratischen Prinzipien.

Laut der Lesung («Koran») hat Gott den Menschen die Gerechtigkeit vorgeschrieben. Wir bekennen uns also zum Rechtsstaatsprinzip (Art. 5 BV).

Dieses Bekenntnis ist mit Bezug auf die Schweiz formuliert, da der Verein hier seinen Sitz hat. Inhaltlich ist es aber ortsungebunden gültig. Darum ist die Mitgliedschaft in unserem Verein unvereinbar mit der Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaften, Vereinen, Parteien und Strukturen, sowohl im Inland als auch im Ausland, deren Werte und Vorgehen dem Inhalt dieses Bekenntnisses widersprechen.