Als Glaubensgemeinschaft setzen wir für die Vollmitgliedschaft das Bekenntnis zu folgenden gemeinsamen Glaubensinhalten und Werten voraus:

Wir glauben an einen einzigen Gott (Monotheismus). Diesen Glauben haben wir mit vielen Menschen in der Schweiz gemeinsam. Dies zeigt sich in der Präambel der Bundesverfassung, die mit den Worten «Im Namen Gottes des Allmächtigen!» beginnt. Auch die Nationalhymne spricht davon, Gott in der Natur und im Vaterland zu finden.

Neben der Offenbarung Gottes in seiner Schöpfung sind wir überzeugt, dass er sich der Menschheit auch in Textform offenbart hat. Wir erkennen die Lesung («Koran») auch als Offenbarung Gottes an. Diese ist für die Vereinsmitglieder der gemeinsame theologische Massstab. Wir begrüssen innere Meinungsvielfalt und verschiedene Interpretationen, die wir immer gemeinsam am Text der Lesung («Koran») messen und prüfen wollen.

In unserem Glaubensverständnis ist uns die Menschenwürde ein Anliegen, da laut der Lesung («Koran») Gott den Menschen Würde gegeben hat (17:70). Die Menschenwürde konkretisiert sich in den Menschenrechten, auf die sich die Menschheit (in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO von 1948) und die Schweiz (Art. 7-36 BV) geeinigt haben.

Die Lesung («Koran») verbietet Zwang in der Religion oder der Lebensordnung (2:256). Darum bekennen wir uns zur Selbstbestimmung des Individuums in Glaubensfragen. Niemand darf zu religiösen Handlungen oder Zugehörigkeiten gezwungen werden. Wir erkennen ausdrücklich auch das Recht an, Religionsgemeinschaften zu verlassen und keiner anzugehören. Wir enthalten uns des Urteils über betroffene Menschen, denn dieses steht nur Gott zu (6:114).

Zur Förderung des Zusammenlebens von Menschen verschiedener Weltanschauung sind wir zum interreligiösen (3:64) und interkulturellen (49:13) Dialog bereit. Vielfalt ist von Gott gewünscht (5:48).

Die Lesung («Koran») bezeichnet es als Eigenschaft der Gottergebenen, sich zu beraten (42:38). Darum bekennen wir uns zu demokratischen Prinzipien.

Laut der Lesung («Koran») hat Gott den Menschen die Gerechtigkeit vorgeschrieben. Wir bekennen uns also zum Rechtsstaatsprinzip (Art. 5 BV).

Dieses Bekenntnis ist mit Bezug auf die Schweiz formuliert, da der Verein hier seinen Sitz hat. Inhaltlich ist es aber ortsungebunden gültig. Darum ist die Mitgliedschaft in unserem Verein unvereinbar mit der Mitgliedschaft in Religionsgemeinschaften, Vereinen, Parteien und Strukturen, sowohl im Inland als auch im Ausland, deren Werte und Vorgehen dem Inhalt dieses Bekenntnisses widersprechen.


Positionierung 2024

Sieben Jahre nach Gründung des Vereins, mit vielen neuen Mitgliedern, die mit ihren Ideen, Werten und Lebenswelten in unsere Gemeinschaft gekommen sind, hielten wir es für angebracht und notwendig, diese verschiedenen Vorstellungen miteinander abzugleichen, um unter anderem auch Konflikte besser lösen zu können. Dazu haben wir im Vorfeld der Vereinsversammlung in Zürich im April 2024 die Motivationen zur Mitarbeit im Verein sowie die Erwartungen an den Verein und die Besonderheiten des Vereins gegenüber anderen muslimischen Gemeinschaften abgefragt und diese bei der Vereinsversammlung besprochen.

Aus unseren vielfältigen Einstellungen haben wir folgende Punkte als Gemeinsamkeiten herausarbeiten können:

  • Während der Koran, wie auch in den Vereinsgrundsätzen festgehalten, unser gemeinsamer Bezugspunkt ist, ermutigen wir jeden und jede einzelne zu ihrer jeweils eigenen Interpretation und Herangehensweise, solange diese Ansicht selbst auf gegenseitigem Respekt und der Akzeptanz der Mitglieder in ihrer Unterschiedlichkeit beruht.
  • Wir folgen nicht einem oder einer Gelehrten, sondern erkunden gemeinsam die Bedeutungsebenen des Korans und seiner Bedeutung für unser tägliches Leben.
  • Wir bemühen uns, gemeinsam Spiritualität in unseren Alltag zu bringen.
  • Islam verstehen wir im Sinne der Gottergebenheit als innere Haltung, in die man nicht per Abstammung hineingeboren wird oder sie durch einmaligen Akt erwirbt, sondern um die wir uns täglich neu bemühen, im Sinne der eigentlichen Bedeutung von Jihād.
  • Die Hinterfragung islamischer Traditionen ist erwünscht, sollte aber ebenfalls auf respektvolle Weise geschehen.
  • Das Gebet, das Lesen des Korans und das Fasten als wesentliche Elemente des Kontakts zu Gott sind auch Frauen jeden Tag des Monats erlaubt.
  • Wir sind uns bewusst, dass wir alle verschiedene Traumata mitbringen und bemühen uns, diesen ihren Raum zu geben, ohne uns anzumaßen, sie heilen zu können, da uns dazu die Kompetenz fehlt und daher die Gefahr der Retraumatisierung besteht.
  • Die Begriffe „liberal“ und „progressiv“ waren unter den Anwesenden umstritten. Zunächst einigten wir uns darauf, stattdessen lieber Begriffe wie „open minded“ zu benutzen, was im Deutschen ungefähr mit „offener Geist“ zu übersetzen wäre. In einer Arbeitsgruppe setzten wir uns noch einmal mit den Argumenten für und gegen die Begriffe „liberal“ und „progressiv“ auseinander. Dabei stellte sich heraus, dass einige von uns diese Begriffe als aggressiv und polarisierend wahrnehmen, verbunden mit der Haltung, zwischen säkular und gläubig zu unterscheiden, anderen die vermeintlich liberalen/progressiven Haltungen aufzwingen zu wollen. Das Spiel vieler Medien, den Islam als rückschrittlich darzustellen, wollen wir nicht mitspielen, da wir dem Islam als zeitlos sehen; zudem geht es uns (auch) um Rückbesinnung auf den Koran. Das Geschichtsbild, nachdem Fortschritt Verbesserung bedeutet, teilen wir nicht unbedingt.
  • Auch gegenseitiger Respekt ist uns wichtig.
  • Wir sind offen gegenüber den verschiedenen geschlechtlichen Identitäten und Lebensweisen, wollen uns aber in der öffentlichen Wahrnehmung nicht auf diese reduzieren lassen. Wir wollen nicht Polarität, sondern Gemeinsamkeit fördern.
  • Während der respektvolle Austausch der Mitglieder auch über kontroverse politische Themen erwünscht ist, nehmen wir als Verein nicht zu politischen Themen Stellung.
  • Anliegen unserer Öffentlichkeitsarbeit ist es, diejenigen auf uns aufmerksam zu machen, die unsere Anliegen teilen und sich in anderen muslimischen Vereinigungen nicht vertreten fühlen. Diese Öffentlichkeitsarbeit soll entsprechend unserer finanziellen und personellen Möglichkeiten geschehen.
  • Zum Thema Frauen als Imaminnen und geschlechtergemischtes Gebet ist die Meinung der Vereinsmitglieder nicht ganz einheitlich. Angesichts der Tatsache, dass in fast allen Moscheen in Deutschland, Österreich und der Schweiz geschlechtergetrennt und nur mit männlichen Imamen gebetet wird, ist vielen Mitgliedern aber genau dieser Punkt als Besonderheit des Vereins wichtig, weshalb wir diese Praxis weiterhin verfolgen und Frauen ausdrücklich ermutigen, das Gebet zu leiten oder den Gebetsruf zu übernehmen, wobei es natürlich jedem und jeder überlassen bleibt, sich die Personen auszusuchen, neben denen er oder sie betet, und sich beim von Frauen geleiteten Gebet zu beteiligen oder auch nicht.