Al-Rahman – Mit Vernunft und Hingabe begeht heute zum 25. November 2020 gemeinsam mit zahlreichen zivilgesellschaftlichen Organisationen und Akteuren den Internationalen Aktionstag gegen Gewalt an Frauen. Mit dieser Mitteilung wenden wir uns gegen Diskriminierung und Gewalt jeglicher Art gegenüber Frauen und Mädchen. Diese negative nationenübergreifende gesellschaftliche Erscheinung ist bei weitem noch nicht überwunden und verdient weiterhin unsere volle Aufmerksamkeit sowie unser öffentliches wie privates Engagement.

Der 25. November wurde als Internationaler Aktionstag gegen Gewalt an Frauen durch die UN-Generalversammlung am 17. Dezember 1999 mittels einer Resolution (54/134) festgelegt. Damals zeigte sich die Generalversammlung „beunruhigt darüber, dass Frauen nicht in den vollen Genuss ihrer Menschenrechte und Grundfreiheiten kommen, und besorgt darüber, dass es nach wie vor nicht gelungen ist, diese Rechte und Freiheiten im Falle von Gewalt gegen Frauen zu schützen und zu fördern“. Im Rahmen der durch die UN initiierten Kampagne „Orange the World“ leuchten jedes Jahr zahlreiche Gebäude auf der ganzen Welt ab dem 25. November 16 Tage lang orange. Das strahlende Orange soll eine Zukunft ohne Gewalt gegen Frauen symbolisieren.

Auch heute wollen wir die Öffentlichkeit auf Gewalt gegen Frauen aufmerksam machen und den Bedarf nationaler wie internationaler Strategien zur Prävention wie Sanktion aufzeigen. Im Zentrum steht die Verhütung von Verbrechen gegen die körperliche, sexuelle und persönlichkeitsorientierte Selbstbestimmung sowie gegen das Leben: Zwangsprostitution, sexueller Missbrauch, Sextourismus, Vergewaltigung, Genitalverstümmelung, Häusliche Gewalt, Zwangsheirat und Tötungen (sog. Femizide). Auch subtilere Gewaltformen: Gewalt über das Internet (z.B. Cyber-Grooming oder -Mobbing), Stalking oder ökonomische Gewalt (Verletzung der Unterhaltspflicht, Verbot zu arbeiten, Enterbung). Durch diese Taten wird die Würde, der Körper, die seelisch-psychische Integrität und der soziale Geltungsanspruch eines weiblichen Opfers zutiefst verletzt. Sie geschehen im privaten Bereich durch Partner und Familie, als auch im beruflichen-öffentlichen Umfeld durch bekannte und unbekannte Dritte. Sie werden vereinzelt in Friedenszeiten oder systematisch-kollektiv in bewaffneten Konflikten (hier: Kriegsverbrechen[1]) verübt. Sie werden in allen sozialen Milieus und in allen Kulturnationen verübt. Auch werden Frauen Opfer von Mehrfachdiskriminierungen, etwa aufgrund gleichzeitiger rassistischer oder behindertenfeindlicher Angriffe. So gab es 2019 in Deutschland 119 weibliche Todesopfer aufgrund von Partnerschaftsgewalt und ganze 141.792 Opfer häuslicher Gewalt[2]. In der Schweiz wurden im selben Jahr 19 669 Straftaten (71,9 %) im Bereich der häuslichen Gewalt registriert sowie 79 versuchte oder vollendete Tötungsdelikte[3]. Nicht besser sieht es in anderen Ländern aus: So ist weltweit jede dritte Frau mindestens einmal in ihrem Leben von sexualisierter Gewalt betroffen. Doch solche schweren Verbrechen sind oftmals nur das letzte Glied einer langen Kette von Erniedrigungen in allen sozialen Lebenssphären, Gewalterfahrungen und diskriminierenden Strukturen, die auf dem Rücken vieler Frauen lasten.

Die Universalität der Gewalt gegen Frauen darf jedoch nicht die Augen davor verschließen, dass es einen erheblichen Unterschied für Frauen und Mädchen macht, ob sie in einer Gesellschaft leben, wo dieses Problem nicht als ein Tabu auf kollektives Schweigen stößt, sondern selbstbewusst angegangen wird (z.B. über die Ratifizierung und Anwendung völkerrechtlicher Abkommen wie die Istanbul-Konvention des Europarates oder durch nationale Gewaltschutzgesetze) wird und Schutzmechanismen (Beratungsstellen, Frauenhäuser, sozialpsychologische Betreuung, Rechtsberatung etc.) vorhanden sind. Deshalb wollen wir den Fokus auch auf die Situation von Frauen und Mädchen in armen Ländern und Schwellenländern mit großer sozialer Ungleichheit richten, wo es überhaupt keine staatlichen und nur rudimentäre zivilgesellschaftliche Hilfssysteme gibt: In Burkina Faso sind etwa 76 % genitalverstümmelt, in Afghanistan werden etwa ein Drittel aller Mädchen als Kinder zwangsverheiratet oder in Mexiko wurden allein im Monat April diesen Jahres 337 Frauen ermordet. In diesem Zusammenhang wollen wir Sie ermutigen die Arbeit von international tätigen Hilfsorganisationen zu unterstützen, die sich für Menschenrechte von Frauen und Mädchen in verschiedenen benachteiligten Ländern der Welt einsetzen[4].

Unser Verein setzt sich auch gegen Gewalt an Frauen und Mädchen ein: Durch theologische Aufklärungsarbeit belegen wir anhand des Korans, dass Gewalt gegen Frauen keinerlei Rechtfertigung im gottergebenen (arabisch: Islamischen) Glauben finden kann[5] und zeigen auf, dass die Gleichberechtigung und -wertigkeit zwischen Mann und Frau von Gott gewollt ist[6]. Frauen und Mädchen steht gleichermaßen ein selbstbestimmtes Leben in Eigenverantwortung zu[7]. Seit Anfang dieses Monats haben wir als Verein eine Beratungsstelle eröffnet, wo sozialpsychologische Beratung sowohl von Frauen als auch von Männern angeboten wird. Dort können sich Frauen auch dann melden, wenn sie Opfer partnerschaftlicher oder vergleichbarer Gewalt und Diskriminierung geworden sind. Auch Männern bieten wir eine Anlaufstelle, etwa wenn sie Ausweg aus den Zwängen patriarchaler Weltbilder oder solcher sozialer Strukturen suchen. Bitte scheuen Sie sich nicht unsere Beratungsstelle bei Bedarf aufzusuchen oder Dritten weiterzuempfehlen! Unser Ziel bei alle dem ist: eine solidarische Gesellschaft, in der Menschen- und Frauenrechte begründet, geachtet und geschützt werden.

Wir zeigen heute auch die orange Farbe und beenden unseren Beitrag zum Gedenktag mit folgenden Versen aus dem Koran:

30:21 Und es gehört zu Seinen Zeichen, dass Er euch aus euch selbst Partner erschaffen hat, damit ihr bei ihnen wohnet. Und Er hat Liebe und Barmherzigkeit zwischen euch gesetzt. Darin sind Zeichen für Leute, die nachdenken.

2:187 …Sie sind euch ein Kleid, und ihr seid ihnen ein Kleid…

3:195 Da erhörte sie ihr Herr: „Ich werde keine Handlung unbelohnt lassen, die einer von euch begeht, (gleichviel ob) männlich oder weiblich. Ihr gehört zueinander (ohne Unterschied des Geschlechts)…“

9:71 Und die Gläubigen, Männer und Frauen, sind einer des anderen Freund. Sie gebieten das Rechte und verbieten das Unrechte und verrichten das Gebet und zahlen die Almosen und gehorchen Gott und Seinem Gesandten. Wahrlich, Gott erbarmt sich ihrer. Siehe, Gott ist mächtig und weise.

Wir wünschen Ihnen gegenseitige Geduld, Güte und Liebe in jeglichen Beziehungsformen, die Sie erleben oder erleben werden. Gottes Frieden und Segen sei mit Ihnen!


[1] Vgl. hierzu etwa den Fall der Friedensnobelpreisträgerin Nadia Murad, einer Jesidin, die – wie viele andere leider – von IS-Terroristen vergewaltigt und als Sklavin verkauft wurde.

[2] Vgl. hierzu die kriminalistische Auswertung zur Partnerschaftsgewalt des BKA in Deutschland aus dem Berichtsjahr 2019

[3] Vgl. hierzu die Statistiken zur häuslichen Gewalt des schweizerischen Bundesamts für Statistik.

[4] Einige von vielen: https://www.frauenrechte.de/unsere-arbeit/themen/internationale-zusammenarbeit/spenden, https://saida.de/helfen-und-spenden und https://zontasaysno.com/donate/  

[5] Vgl. hierzu etwa die Artikel „Sure 4 Vers 34 – Erlaubt der Koran Frauen zu schlagen?“, „Frauen im Koran und der erfundenen Religion“ und das Aufklärungsvideo „4:34 – Frauen zur Züchtigung schlagen? Von wegen!“.

[6] Vgl. hierzu den Artikel: „Gleichwertigkeit von Mann und Frau“ und „Totaler Gehorsam der Frau im Islam gegenüber dem Mann?“ – Anmerkung: Bzgl. der Gleichberechtigung wird auch vertreten, dass diese differenziert zu betrachten sei und als Prinzip im Koran anerkannt wird, welches aber aufgrund geschlechtlich-biologischer Unterschiede nicht absolut zu setzen sei.

[7] Vgl. hierzu unseren Artikel „Du entscheidest!“ aus dem Projekt Karama.


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