„Zu Seinen Zeichen gehört, dass Er für euch Partner:innen aus euch selbst erschuf, damit ihr bei ihnen Ruhe findet. Und Er hat zwischen euch Zuneigung, Liebe und Barmherzigkeit bewirkt. Darin sind fürwahr Zeichen für Leute, die nachdenken.“
– Koran 30:21
Al-Rahman – mit Vernunft und Hingabe bietet zahlreiche Dienstleistungen rund um das Thema islamische und interreligiöse Eheschliessungen an. Dazu gehören neben Beratung bei Fragen auch das Aufsetzen von islamischen Eheverträgen und die Durchführung von islamischen Trauungen.
Die Verlobten schliessen diese Ehe miteinander. Durch die Zeug:innen wird die erforderliche Öffentlichkeit hergestellt. Die sorgfältige Vorbereitung der islamischen Eheschliessung nimmt Zeit in Anspruch. Es erfolgen in der Regel mehrere Gespräche mit dem Brautpaar, in denen z. B. die islamischen Voraussetzungen für die Eheschliessung geprüft werden und ein individuelles islamisches Ehedokument ausgearbeitet wird. Die Vorlaufzeit beträgt somit mindestens 3 Monate.
Wir positionieren uns zu einigen Punkten in Bezug auf Eheschliessungen ausdrücklich:
- Es gibt kein koranisches Gebot, das einer muslimischen Frau die Eheschliessung mit einem Nicht-Muslim verbietet – und umgekehrt.
- Es gibt kein koranisches Gebot, das eine Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren verbietet.
- Nach koranischen Vorgaben sollten beide Eheleute keine Götzendiener:innen heiraten.
- Die muslimische Person muss die Möglichkeit haben, ihre islamische Lebensweise fortzuführen.
Im Folgenden finden Sie Informationen zu islamischen und interreligiösen bzw. religionsverschiedenen Eheschliessungen und zu deren Voraussetzungen. Bitte lesen Sie sich diese sorgfältig durch.
Wir empfehlen zudem das Vorgehen bei der Erziehung eventueller Kinder, was bei religionsverschiedenen Ehen besonders wichtig ist, vor der Trauung ausführlich zu besprechen. Wir raten von einer Beschneidung klar ab. Hierzu können sich Paare auch an unsere Beratungsstelle wenden.
Unsere Voraussetzungen für eine Eheschliessung
Alle folgenden Formalien müssen spätestens zwei Wochen vor dem vereinbarten Termin der Trauung erledigt sein.
- !!! Standesamtliche Heirat muss vollzogen sein. Es ist in der Schweiz verboten, religiöse Trauungen ohne eine vorgängige standesamtliche Heirat durchzuführen. Eine Kopie der zivilrechtlichen Trauung ist vorzulegen. !!!
- Wohnhaft in der Schweiz, wir führen keine Trauungen in Österreich oder Deutschland durch. Für Deutschland verweisen wir auf unseren Partner den LIB e.V.
- Mündigkeit (Volljährigkeit) und Ehefähigkeit
- Vorlage (Kopie) der ID-Karte oder des Reisepasses
- bei einem Dokument ohne Adresse bitte Meldebescheinigung beifügen
- Benennung von mindestens einer Person, empfehlenswert zwei volljährigen Zeug:innen, die nicht im Widerspruch zum muslimischen Glauben stehen dürfen.
- Diese müssen vorher benannt sein, da sie im Ehedokument erwähnt werden.
- Spätestens bei der Eheschliessung müssen sie sich ebenfalls ausweisen können.
- Das Geschlecht spielt hierbei keine Rolle. Auch ist keine Mindestanzahl von männlichen Zeugen vorgesehen.
- Eine Vormundschaft (z. B. durch Waly/Mahram) schliessen wir kategorisch aus.
- Abstimmen eines Ehedokumentes oder Ehevertrages (siehe Beispiel unten), der mindestens die Höhe und Art der Nihla (traditionell Mahr, Morgen-/Brautgabe) festlegt und die Zeug:innen aufführt. Auf diese Gabe kann nicht verzichtet werden, da es sich um ein Gebot des Korans handelt. Hierbei sind Bargeld, Schmuck oder Immobilien etc. möglich. Dieses Dokument können wir auch im Rahmen der Vorgespräche gemeinsam anpassen und ausgestalten.
- Vorlage der Einverständniserklärung
- Vorlage der ersten Seite des Scheidungsurteils, falls jemand bereits zuvor verheiratet war
- Spesen und anderweitige Aufwände für die Trauung, z. B. evtl. Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten, werden von beiden Partner:innen getragen und sind auf das Vereinskonto zu überweisen.
- Wir empfehlen eine Gebühr von 500.- CHF zu überweisen. Die empfohlene Gebühr reduziert sich auf 200.- CHF, wenn eine:r oder beide Partner:innen in unserem Verein Mitglied sind.
Weitere Einzelheiten
Wir bieten Vorgespräche an, in denen der Ablauf der Zeremonie oder auch Wünsche hinsichtlich einer Ansprache besprochen und seitens der eheschliessenden Person berücksichtigt werden können. Insbesondere traditionelle Elemente aus kulturellen Zusammenhängen des Paares können gerne aufgriffen werden. Bitte informieren Sie sich genau über deren Ablauf und fragen Sie diesbezüglich bei der eheschliessenden Person an.
Ihre Fragen, z. B. bezüglich Morgengabe (Nihla, Mahr), spezifischen Vertragsinhalten oder Zeug:innen, klären wir sehr gerne im Rahmen der Vorgespräche.
Oftmals bringen religionsverschiedene Eheschliessungen familiäre Spannungen mit sich. Wir sprechen gerne und ausführlich mit den Paaren im Vorfeld der Hochzeitsvorbereitungen. Wir können und möchten uns in die diesbezügliche tatsächliche Entscheidungsfindung betroffener Paare jedoch nur bedingt einbringen. Vorgespräche mit Angehörigen führen wir grundsätzlich nicht, haben aber auch Erfahrungen in diesem Bereich. Wir können diese (anonymisierten) Erfahrungswerte mit dem Paar teilen.
Hinweis für Personen, deren Namen nicht mit dem Namen im Personalausweis übereinstimmt: Teilen Sie uns bitte mit, mit welchem Namen Sie angesprochen werden möchten. Wir verfahren folgendermassen: Auf eine Kopie Ihres Personalausweises schreiben wir den Verweis „Im Vertrag wie folgt“ und fügen Ihren Namen ein. Dieses Dokument wird mit absoluter Vertraulichkeit behandelt, d.h. nur die wenigen Menschen, die Zugang zum Archiv haben, können dieses Dokument einsehen. Das ist üblicherweise nur die Person, die auch die Ehe schliesst. Die eheschliessenden Personen verpflichten wir zur Verschwiegenheit.
Weitere Artikel
Wir empfehlen die Lektüre folgender Artikel (die dort geäusserten Meinungen sind nicht zwingend die Position des Vereins oder einzelner weiterer Vereinsmitglieder):
- Interreligiöse Ehetrauungen
- Ehe und Sexualität in der Ergebung (Islam)
- Zum Vorgehen bei der Scheidung: Schlüssel zum Verständnis des Koran: 5. Verse gleichen Themas zusammenstellen
- Abtreibung und Schwangerschaftsabbruch
- Beschneidung: keine koranische Tradition
- Ist eine Adoption verboten?
- Über Vers 4:34 – Totaler Gehorsam der Frau im Islam gegenüber dem Mann?
- Gleichwertigkeit von Frau und Mann
- Heiraten von «ungläubigen» Menschen
- falls relevant: Homosexualität und Islam
- Polygamie – Mehrehe?
- Über Christen und Juden:
Interesse?
Bei Interesse und weiteren Fragen können Sie sich gerne einen kostenlosen Termin zum Erstgespräch buchen. Bitte bereiten Sie die entsprechenden Dokumente (siehe oben) zum Erstgespräch vor, sodass wir diese bereits durchgehen können. Dies hilft uns bei der Bearbeitung der Anfragen und verkürzt die Bearbeitungszeit ungemein. Bitte berücksichtigen Sie, dass alle Anfragen von ehrenamtlich tätigen Personen bearbeitet werden. Daher ist eine gute Vorbereitung Ihrerseits eine grosse Hilfe für uns und in Ihrem eigenen Interesse. Das Erstgespräch ist unverbindlich, erst mit der Selbstverpflichtungserklärung beauftragen Sie uns verbindlich mit der Durchführung Ihrer Eheschliessung.
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